swissPersona befürwortet die Revision
An seiner Sitzung vom 2. September hat sich der swissPersona-Zentralvorstand einstimmig für die Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) ausgesprochen. Im September und Dezember des vergangenen Jahres haben wir an dieser Stelle daran erinnert, wie wichtig es für die Sicherheit ist, eine eigene Rüstungsindustrie aufrechtzuerhalten. Der Krieg in der Ukraine hat die verheerenden Folgen der extrem restriktiven Regelungen der Schweiz für den Export von Verteidigungsgütern deutlich gemacht. Die aktuellen Bestimmungen schwächen unsere Sicherheit. Sie machen unser Land unzuverlässig, zerstören die industrielle Basis und untergraben die Fähigkeiten der Armee. Nach intensiven und langwierigen Debatten hat sich das Parlament entschlossen, das Gesetz zu lockern. Die Änderung zielt darauf ab, dem Bundesrat zu ermöglichen, angemessen auf die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu reagieren, denen sich die Schweiz in einem stark verschlechterten geopolitischen Umfeld gegenübersieht. Gegen den Entwurf wurde das Referendum ergriffen; das Urteil des Volkes wird am 29. November an der Urne erwartet.
Etienne Bernard
Zentralsekretär swissPersona
Ohne Rüstungsindustrie keine Sicherheit
Die Schweizer Rüstungsindustrie ist ein zentraler Bestandteil der nationalen Sicherheitsarchitektur und zugleich ein hochspezialisierter Industriezweig von grosser technologischer Bedeutung. Sie ist innovativ und eng mit der zivilen Hochtechnologie verbunden. Ihre Bedeutung geht weit über die reine Produktion hinaus und umfasst sicherheitspolitische, wirtschaftliche und technologische Aspekte.
In Zahlen:
· Direkte Wertschöpfung der Verteidigungsindustrie: 2,3 Milliarden Franken
· Arbeitsplätze Verteidigungsindustrie: 14’000
· Mehr als 3’000 Unternehmen entlang der Lieferkette
Negative Auswirkungen des geltenden Gesetzes
Seit 1997, als die Schweiz wichtige industrielle Vorzeigeunternehmen verlor, wurde das KMG dreimal verschärft. Dies hat die Sicherheit nicht erhöht, ganz im Gegenteil. Das Problem liegt im äusserst restriktiven Wiederausfuhrverbot und darin, dass die Schweiz im Krisenfall ihre Partnerstaaten nicht mehr beliefern darf – selbst nicht einmal mit Ersatzteilen für Systeme, die zuvor in der Schweiz gekauft wurden. Deshalb wenden sich selbst die engsten Partner von unserem Land ab – mit schwerwiegenden Folgen.
Ohne die Beschaffungen von Verteidigungsgütern durch andere Staaten würde dieser Sektor in der Schweiz zusammenbrechen. Im Krisenfall wären die anderen Länder nicht mehr auf die Schweiz als Lieferanten angewiesen. Umgekehrt würde die Schweiz dann auch keine Verteidigungsgüter mehr aus dem Ausland erhalten. Die Folge: Ohne industrielle Basis und ohne ausländische Partner wäre die Schweizer Armee nicht in der Lage, die Landesverteidigung zu gewährleisten.
Schweizer Rüstungsindustrie in Schieflage
Die Schweiz ist also von internationalen Lieferketten abhängig und nur dann ein verlässlicher Abnehmer, wenn sie selbst liefert. Wer nichts beizutragen hat, verliert seine Verhandlungsmacht. Genau diese gegenseitige Abhängigkeit ist für die Versorgung in Krisenzeiten entscheidend. Die Sicherheitslage in Europa ist angespannt. Gleichzeitig steht die Schweizer Rüstungsindustrie, aufgrund ihrer äusserst restriktiven Exportvorschriften, kurz vor dem Zusammenbruch – mit nachstehenden Folgen: Verlagerung der Produktionsketten ins Ausland, Einfrieren von Investitionen sowie dem Verlust des Zugangs zu den europäischen Lieferketten für Zulieferer und Unternehmen, die Güter mit doppeltem Verwendungszweck herstellen, hochspezialisierte Kompetenzen in Bereichen wie Sensortechnik, optoelektronischen Systemen, Luftverteidigung, Drohnen, Kommunikation oder mechanischer Präzisionskomponenten drohen für immer verloren zu gehen. Sind Know-hows, Produktionskapazitäten und Lieferketten einmal ins Ausland verlagert, kehren sie nicht mehr zurück.
Für eine sichere Schweiz
Das Kriegsmaterialgesetz, das vom Parlament im Dezember 2025 revidiert wurde und dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird, stärkt unsere Sicherheit, die Fähigkeiten der Armee und bewahrt die Neutralität der Schweiz. Es legt angemessene und verantwortungsvolle Regeln für den Export von Verteidigungsgütern in Partnerländer fest, ohne dabei auf strenge Kontrollmechanismen zu verzichten. Die bewaffnete Neutralität der Schweiz erfordert, dass das Land in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. Dazu braucht die Schweiz eine einsatzfähige Armee, die ihrerseits auf eine leistungsfähige Rüstungsindustrie angewiesen ist. Diese ist der einzige Garant für die Einsatzbereitschaft unserer Waffensysteme.
Verantwortungsvolle Anpassung mit bewährten Kontrollmechanismen
Die wichtigen Sicherheitsmechanismen bleiben erhalten. So bleiben Exporte in Länder, die die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzen und in denen ein hohes Risiko besteht, dass diese Verteidigungsgüter gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden, auch in Zukunft verboten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Exporte in Staaten, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass das Material an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird. Lieferungen in die Ukraine sind aus Gründen der Neutralität ausgeschlossen, da sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Kriegsparteien verstossen würden. Jede Ausfuhr im Sinne des KMG muss weiterhin vom Bund genehmigt werden.
Was ändert sich?
Ausfuhr von Verteidigungsgütern – Länder, die ein gleichwertiges Exportregime wie die Schweiz anwenden und in der Kriegsmaterialverordnung (KMV) aufgeführt sind, dürfen mit Verteidigungsgütern beliefert werden, auch wenn sie sich in einem bewaffneten Konflikt befinden. Der Bundesrat kann jedoch den Export verbieten, wenn dies aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Interessen erfordern.
Weitergabe (Wiederausfuhr) von Schweizer Verteidigungsgütern an Drittstaaten wird neu ermöglicht. Der Bundesrat soll aber sogenannte Nichtwiederausfuhr-Erklärungen verlangen können, sofern aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe dies erfordern. Ausserdem sollen Einzelteile und Baugruppen grundsätzlich weitergegeben werden dürfen, wenn es sich um eine Zulieferung im Rahmen einer internationalen Wertschöpfungskette handelt.
Abweichungskompetenz – Neu wird dem Bundesrat eine Abweichungskompetenz zugesprochen. Wenn ausserordentliche Umstände vorliegen, kann er damit von den verbindlichen Bewilligungskriterien abweichen, um die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz zu wahren. Dabei müssen das Völkerrecht, die internationalen Verpflichtungen sowie die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik weiterhin respektiert werden.
Eidgenössische Abstimmung vom 29. November
Da es keine militärische Glaubwürdigkeit ohne industrielle Basis gibt, empfiehlt swissPersona, der Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial zuzustimmen. ■ (Bild: Produktion eines Militärfahrzeugs GDELS Mowag für den Export) (Bild: VBS, Sam Bosshard)
