Völlig unverständliche Opfer
Der Bundesrat hat die in diesem Frühjahr bei PricewaterhouseCoopers (PwC) in Auftrag gegebene Vergleichsstudie über die Anstellungsbedingungen in der Bundesverwaltung im Vergleich zum öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor veröffentlicht. PwC vergleicht, was vergleichbar ist, und kommt zu demselben Ergebnis, wie eine ähnliche Studie, die bereits 2005 durchgeführt wurde. PwC präsentiert konkrete und objektive Daten, die in erheblichem Gegensatz zu den Schätzungen des Instituts für schweizerische Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern stehen, das wiederholt irreführende Zahlen zu Lohnunterschieden vorgelegt hatte. Einige Parlamentarier haben sich bei ihren Angriffen auf die Bundesbediensteten auf die Zahlen der Uni Luzern bezogen. Obwohl die Regierung durch die Studie der PwC in ihrer Personalpolitik gestärkt wird, trifft sie nach wie vor den unverständlichen Entscheid, Millionen Franken im Bereich der Entlöhnungen und Anstellungsbedingungen für ihre Mitarbeitenden zu sparen.
Etienne Bernard
Zentralsekretär swissPersona
Übersetzung Thomas Sutter
Sind die vom Staat bezahlten Löhne höher als diejenigen in der Privatwirtschaft?
Die jährlich vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Lohnstatistiken geben regelmässig Anlass zur Frage, ob die vom Staat gezahlten Löhne höher sind als die Löhne in der Privatwirtschaft. Vor dem Hintergrund der sich verschlechternden Finanzlage des Bundes gewinnt diese Frage an Brisanz. In einer Studie aus dem Jahr 2023 zeigte das Institut für schweizerische Wirtschaftspolitik (IWP) der Universität Luzern zum ersten Mal, dass die Löhne in den Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden höher sind als in der Privatwirtschaft. Dabei wurde untersucht, ob die Angestellten der Verwaltung bei gleichem Alter, Geschlecht, Ausbildung und anderen Merkmalen mehr verdienen als die Angestellten in der Privatwirtschaft. Die Lohnanalyse des IWP wurde von den Medien ausführlich aufgegriffen und führte zu öffentlichen Debatten und parlamentarischen Vorstössen. Zu nennen sind hier insbesondere die beiden Postulate Bauer sowie Nantermod «Öffentlicher und privater Arbeitsmarkt. Analyse der Bedingungen und Bekämpfung von unlauteren Praktiken des öffentlichen Sektors» aus dem Jahr 2023 und die Motion Grossen «Marktgerechte Löhne beim Bund. Privatwirtschaft nicht mit ungleichen Spiessen konkurrenzieren» aus dem Jahr 2024. Im Mai 2023 stimmte der Bundesrat den beiden Postulaten (Bauer sowie Nantermod) zu und PricewaterhouseCoopers (PwC) wurde mit der Durchführung der Vergleichsstudie beauftragt. Die Ergebnisse zeigen, dass die grosse Mehrheit der Funktionen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesverwaltung ausüben, zu einer Gesamtvergütung führen, die ähnlich hoch ist wie bei den Unternehmen der Vergleichsgruppe der Privatwirtschaft. Diese Studie, die von einem auf Lohnvergleiche spezialisierten Unternehmen durchgeführt wurde, berücksichtigte den öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor. Der Vergleich bezog sich auf 25 repräsentative Funktionen und Tätigkeiten und berücksichtigte nicht nur die Gehaltsbestandteile, sondern auch andere Anstellungsbedingungen. Nichts ist mit der zweifelhaften Methode des IWP vergleichbar, welche Äpfel mit Birnen zu vergleichen versucht und Modelle und Ergebnisse von Schätzungen aus der Wirtschaftstheorie anwendet. Die Behauptung des IWP, dass das Lohngefälle 12% bis 15% beträgt, ist daher unbegründet.
Entlastungspaket für den Bundeshaushalt
Die Ergebnisse der PwC-Studie bestätigen einmal mehr, dass die Bundesverwaltung attraktive und wettbewerbsfähige Anstellungsbedingungen bietet (eine ähnliche Studie aus dem Jahr 2005 kam bereits zum gleichen Ergebnis). «Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Bundesverwaltung in einem wettbewerbsorientierten Markt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rekrutieren und an sich binden kann, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Mandate benötigt», betont der Bundesrat. Folglich ist die Entscheidung des Bundesrates, Sparmassnahmen bei den Anstellungsbedingungen durchzuführen, überraschend und völlig unverständlich. Da die Bundesfinanzen vor grossen Schwierigkeiten stehen, hat der Bundesrat beschlossen, dass auch sein Personal zu Ausgabenkürzungen in einer Grössenordnung von 180 bis 200 Millionen Franken im Zeitraum zwischen 2026 und 2028 beitragen soll. Er will mindestens 100 Millionen Franken Einsparungen durch Änderungen der Anstellungsbedingungen (also allgemeine Lohnmassnahmen wie Teuerungsausgleich, Lohnskala und weitere Anstellungsbedingungen) erzielen und die restlichen Millionen durch die Streichung von Aufgaben und einer Effizienzsteigerung decken.
Bundesrat soll Entscheid überdenken
Das Vorgehen verspricht gefährlich und schwierig zu werden, denn nur der Bundesrat kann glauben, dass im Bereich der Anstellungsbedingungen gespart werden kann, ohne dass sich diese verschlechtern. Wie oft haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits zur Verbesserung des Bundeshaushalts beigetragen? Seit dem Jahr 2000 prognostizieren die pessimistischen Haushalte des Bundes oft grössere Defizite, während die Ergebnisse deutlich besser ausfallen. Dies ist unter anderem auf die strikte Einhaltung der Schuldenbremse zurückzuführen, die es dem Bund erlaubt, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten konjunkturelle Defizite zu schreiben, ohne langfristig die Staatsfinanzen zu gefährden. Oft wird allerdings der finanzielle Spielraum der Schuldenbremse nicht voll ausgeschöpft, was jedoch oft zu besseren Jahresergebnissen führt, als ursprünglich erwartet. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Ergebnisse der PwC-Studie erachtet es swissPersona als völlig unverständlich, vom Bundespersonal Opfer zu verlangen, und fordert den Bundesrat auf, seinen Entscheid zu überdenken. ■ (Bild: swissPersona fordert vom Bundesrat, dass er seinen Entscheid beim Bundespersonal zu sparen nochmals überdenkt.) (Bild: André Scheidegger, VBS).