swissPersona
Lohnverhandlungen 2025

Das Bundespersonal erhält 1% Lohnerhöhung

Beat Grossrieder
Zentralvizepräsident

Am 26. November 2024 fanden die Lohngespräche mit der Vorsteherin des Finanzdepartementes, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, statt. swissPersona war durch ihren Präsidenten Dr. Markus Meyer und dem Zentralvizepräsidenten Beat Grossrieder vertreten. Zentralsekretär Etienne Bernard war infolge einer Teilnahme an einer wichtigen Verhandlung bei der PUBLICA verhindert

Unbefriedigender Verlauf der vergangenen Lohnrunden

Die Personalverbände forderten im Mai 2024 aufgrund der nicht vollständig ausgeglichenen Teuerungsausgleichen der letzten Jahre eine Lohnerhöhung von 4%. Natürlich war uns bewusst, dass man dieser Forderung – aufgrund der krassen Sparmassnahmen und der nicht besonders guten Finanzlage des Bundes –, kaum nachkommen wird. Uns war es aber wichtig, einmal mehr darzulegen, dass die letzten Lohnrunden unbefriedigend verlaufen sind und die erhaltenen Teuerungsausgleiche die effektive Inflation nicht abzudecken vermag.

Personalverbände forderten 1,5%

Wegen der geplanten Sparmassnahmen 2024 bis 2026 musste sogar mit einer Nullrunde gerechnet werden. So forderten wir am 26. November bei einer Teuerung von 1,1% eine etwas moderatere Lohnerhöhung von 1,5%. Wir hielten aber auch klar fest, dass die noch vorhandene Teuerungsrestanz der vergangenen Jahre weiterhin im Fokus gehalten werden muss.

Selbst bei diesem Vorschlag zeigte sich Bundesrätin Keller-Sutter nicht konsensbereit und verwies auf das enge Korsett, welches vom Parlament bei den Personalkrediten geschnürt wurde. So verlangte die Finanzkommission des Ständerates Einsparungen bei den Personalkrediten von 85 Millionen und dabei konkret 45 Millionen Franken bei den Lohnmassnahmen. Diese Forderung hätte gerade noch einen Teuerungsausgleich von 0,75% zugelassen. Nach einem Verhandlungsunterbruch beschlossen wir, nicht auf dieses Angebot einzugehen und verlangten, dass man die Bereinigungsrunde der Räte abwartet – und je nach Entscheid das Maximum ausschöpft.

Das Lobbyieren der Verbände im Parlament trug insofern Früchte, dass die Sparforderungen von 45 Millionen Franken rein bei den Lohnmassnahmen etwas abgedämpft und die Sparmassnahmen bei den Personalausgaben für 2025 auf 70 Millionen Franken festgelegt wurden. Somit konnten wir einen Teuerungsausgleich von 1% erzielen. Ein Resultat, welches nicht selbstverständlich ist und womit man sicher zufrieden sein kann. Selbstverständlich wird die Teuerungsrestanz auch bei zukünftigen Verhandlungen ein Thema bleiben.

Verfügt der Bundesrat noch über eine Verhandlungskompetenz?

Wir erlebten Verhandlungen in ungewohnter Art: Bis anhin wurden in vergangenen Lohnverhandlungen immer wieder Sparmassnahmen in den verschiedenen Bereich verlangt, aber noch nie ging man so weit, dass sogar festgelegt wurde, in welcher Form diese umzusetzen sind. Bedeutet dies nun, dass der Bundesrat keine Verhandlungskompetenz mehr hat oder haben will und wir zukünftig mit den Finanzkommissionen verhandeln müssen? Eine unbefriedigende Situation, die sich hoffentlich wieder auf normale Wege einpendeln mag.

Düstere Finanzbudgets, die nie eintreffen

Die Finanzministerin präsentierte uns einmal mehr sehr düstere Finanzprognosen für die nächsten Jahre. Auch hier mussten wir entgegenhalten, dass sich die immer wiederholenden, sehr pessimistischen Prophezeiungen in den letzten Jahren nie bestätigt haben. So auch im Jahr 2024: Im Januar wurde ein Verlust von 2,6 Milliarden Franken, im Juni noch ein Verlust von 1,6 Milliarden Franken prognostiziert und Ende Jahr wird schlussendlich ein Verlust von rund 900 Millionen Franken ausgewiesen. Sparmassnahmen und das sparsame Umgehen mit den Bundesgeldern sind unumstritten. Sicher gibt es auch in verschiedenen Bereichen noch Sparpotential. Die Frage stellt sich nur in welchem Rahmen und Ausmass?

Entspricht ausgewiesene Inflation der gefühlten Teuerung?

Die fragwürdige Zusammenstellung des «Teuerungskorbes» muss hinterfragt werden. Bei den ausgewiesenen Teuerungen der letzten Jahre zwischen 1.1% bis 2,5% verspürten die Konsumentinnen und Konsumenten im täglichen Leben eine Kaufkraftverlust von über 5%. Leider verliert man auch nach der gewaltigen Fehlkalkulation der AHV langsam das Vertrauen in all diese Berechnungen und Zahlen, welche dem Volk jährlich präsentiert werden.

Teuerung auf der AHV

Erfreuen dürfen sich die Rentnerinnen und Rentner mit einem Teuerungsausgleich auf den Renten von 2.9% auf den 1. Januar 2025. Aber leider muss auch hier gesagt werden, dass die Erhöhung der AHV von 20 bis 105 Franken pro Monat nur einen Bruchteil der wirklich steigenden Lebenskosten abzudecken vermag. Daher sind wir weiter davon überzeugt, dass mit der Ausrichtung der 13. AHV ab dem 1. Januar 2026 ein wesentlicher und wichtiger Schritt für einen akzeptablen Teuerungsausgleich bei den Renten erreicht wurde. ■ (Bild: Blick in die Verhandlungsrunde) (Bild: Gaby Möhl, Transfair)