2.5 Prozent Lohnerhöhung mit Bundesrat ausgehandelt
Am 17. November 2022 fanden die Lohnverhandlungen für das Bundespersonal mit Bundesrat Maurer statt. swissPersona war durch ihren Präsidenten Dr. Markus Meyer, dem Zentralsekretär Beat Grossrieder und dem designierten Zentralsekretär Etienne Bernard vertreten. Nach zähen Verhandlungen einigte man sich auf 2,5% Lohnerhöhung.
Beat Grossrieder
Zentralsekretär swissPersona
«Ein guter Arbeitgeber gleicht die Teuerung aus, sofern dies die Rahmenbedingungen zulassen», dies waren in den letzten Jahren jeweils die Worte unseres Finanzministers Ueli Maurer auf welchen wir aufbauten und woran man sich jeweils auch gehalten hat. Diese Aussage hat sich leider aufgrund der momentanen Situation relativiert.
Düstere Finanzaussichten
Bundesrat Maurer erläuterte die aktuelle Finanzlage des Bundes wie folgt: Im Jahr 2022 erwartet er ein Defizit von 4.1 Milliarden Franken. Dies vor allem immer noch aufgrund der Nachwehen von «Corona». Im Jahr 2023 hofft man auf ein Null-Summenspiel, bei dem aber die Mehrkosten aus dem Ukrainekrieg noch nicht berechenbar sind.
Ein düsteres Bild prognostiziert er aber für den Finanzplan 2024 bis 2026. So rechnet man im Jahr 2024 mit einem Defizit von 1.8 Milliarden, im Jahr 2025 mit 3.5 Milliarden und im Jahr 2026 mit 5 Milliarden Franken. Bei all diesen Zahlen sind mögliche Unterstützungsmassnahmen bei der zweiten Säule noch nicht berücksichtigt. Auch sind in diesem Jahr für Kantone und Bund keine Gewinnausschüttungen von der Nationalbank möglich und für die Folgejahre ungewiss.
Nur 2% für Lohnmassnahmen budgetiert
Die ungewisse Entwicklung der Inflation stellt ein weiteres Problem dar. Im Mai 2022 lagen wir bereits bei einer Teuerung von rund 2,5%, also bei der Summe, welche wir für das Budget 2022 gefordert hatten. Ende September lagen wir bei 3% und für das nächste Jahr erwarten wir eine weitere Teuerung von rund 2%. Aufgrund der düsteren Finanzaussichten der nächsten Jahre hat der Bundesrat jedoch nur 2% für Lohnmassnahmen eingestellt.
Für eine grössere Überschreitung der im Budget geplanten Ausgaben ist ein Nachtragskredit erforderlich, welcher durch das Parlament abgesegnet werden muss. Ein nicht ganz einfaches Unterfangen, wenn man bedenkt, dass erst kürzlich von einer politischen Partei sechs Motionen, die sich klar gegen Löhne, Renten und weitere Sozialleistungen des Bundespersonals richten, eingereicht wurden.
Kompromiss von 2,5% ausgehandelt
Nach dem Motto «lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» und um langwierigen Verhandlungen mit einem Unterbruch für interne Absprachen zuvorzukommen, lenkten wir zum Schluss bei 2,5% ein.
Bundesrat Maurer war bei den Verhandlungen mit dem Kompromiss einverstanden und konnte auch am 2. Dezember 2022 den Gesamtbundesrat für diese Lösung gewinnen.
Somit können wir ab Januar 2023 mit einer Lohnerhöhung von 2.5% rechnen. Die von uns verlangten und noch ausstehenden 0,5% werden wir bei den Lohnverhandlungen 2023 erneut in die Gespräche einbringen.
Forderung nach fixem Betrag
Erstmals setzten wir uns für einen Teuerungsausgleich mit einem gleichen, fixen Betrag für alle Arbeitnehmenden ein. Über all die Jahre wurden Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleiche immer in Prozenten auf die Löhne ausgerichtet. Mit der heutigen Entwicklung haben wir es aber mit einer neuen Situation zu tun bei denen Energie-, Grundnahrungs-, und Krankenkassenkosten sowie markant steigende Hypothekarzinsen die unteren Lohnklassen besonders stark treffen. Daher hätten wir einen Sockelbetrag, berechnet aus der Teuerungssumme von 2,5% aufgeteilt auf die Anzahl Mitarbeitende nach Beschäftigungsgrad, als angebracht gefunden. Aufgrund des stark spürbaren Widerstandes verzichteten wir in dieser Debatte auf diese Forderung, werden aber das Thema weiterhin im Auge behalten.
Rentner sind von der Teuerung auch betroffen
Die stark zunehmende Teuerung trifft natürlich auch zunehmend unsere Rentner. Sicher begrüssen wir den geplanten Teuerungsausgleich auf der AHV. Leider muss aber auch gesagt werden, dass die Anpassung der Rente von zusätzlich 30 bis maximal 60 Franken pro Monat kaum die Erhöhungen der Krankenkassenprämien abzudecken vermag.
Der Teuerungsausgleich der 2. Säule ist grundsätzlich die Angelegenheit der Pensionskassen. Da es aber bei der PUBLICA mit dem Deckungsgrad nicht gerade zum Besten steht, und je nach Entwicklung sogar Sanierungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden müssen, ist von dieser Seite in den nächsten Jahren kaum etwas zu erwarten. Das heisst, es kommt im besten Fall nur ein ausserordentlicher Teuerungsausgleich über den Arbeitgeber in Frage, welcher sich voraussichtlich über mehrere 100 Millionen Franken belaufen würde und vom Parlament genehmigt werden müsste.
Wie in dieser Zeitung (Ausgabe Oktober 2022) beschrieben, wäre ein Schnellschuss kontraproduktiv und chancenlos gewesen. Wir erwarten auch in den nächsten Jahren weitere Teuerungsschritte, welche eine Auslegeordnung im Jahr 2023 rechtfertigt bei welcher der Handlungsbedarf klar und sachlich ausgewiesen werden soll, damit sich auch das Parlament nicht mehr um diese wichtige Problematik der Kaufkraft der Rentner winden kann.
Wir setzen uns weiterhin ein
Im Wissen, dass wir bei den Anliegen der aktiven aber auch bei den in Rente stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundes gefordert sind – und auch die Kaufkraft zwingend erhalten werden muss – setzen wir uns weiterhin gerne für unsere Mitglieder und die gesteckten Ziele ein.
Dank für vertrauenswürdige Zusammenarbeit
Wir nutzten auch die Gelegenheit, Bundesrat Maurer für die vertrauenswürdige Zusammenarbeit und die besonders gegenüber unserem Verband oft wichtige Unterstützung zu danken und ihm alles Gute für den neuen Lebensabschnitt zu wünschen. ■ (Bild: Bundesrat Ueli Maurer beim Gruppenbild mit der swissPersona Verhandlungsdelegation, von links: Etienne Bernard (designierter Zentralsekretär), Dr. Markus Meyer (Zentralpräsident), Ueli Maurer (Bundesrat) und Beat Grossrieder (Zentralsekretär).) (Bild: Gaby Möhl, Transfair)