Lyss

Hauptversammlung vom 4. Juni 2021 findet nicht physisch statt

Werte Aktiv- und Passivmitglieder

In Anlehnung an Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordnung 3) vom 19. Juni 2020 (Stand am 15. April 2021) hat sich der Vorstand von swissPersona Sektion Lyss entschieden, die ordentliche Hauptversammlung vom 4. Juni 2021 nicht physisch durchzuführen. Stattdessen können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Rechte auf schriftlichem Weg ausüben. Der Versand der Unterlagen ist in Bearbeitung. ■

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