Neuer Angriff auf die berufliche Vorsorge
Die Rahmenbedingungen der beruflichen Vorsorge für das Bundespersonal sind weiterhin Gegenstand unablässiger Angriffe seitens des Parlaments.
Etienne Bernard
Zetralsekretär swissPersona
Übersetzung Thomas Sutter
Zuletzt reichte Nationalrat Andreas Glarner eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen will, Artikel 32g des Bundespersonalgesetzes (BPG), die Reglemente der Publica sowie den anderen Vorsorgeeinrichtungen des Bundes und aller Bundesunternehmen wie folgt zu ändern:
«Die Spar- und Risikobeiträge werden nach Abzug des Koordinationsabzugs wie beim BVG der Privatwirtschaft vorgesehen entrichtet:
25. bis 34. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 7%
35. bis 44. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 10%
45. bis 54. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 15%
ab 55. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 18%
Die Beiträge sind paritätisch zu leisten, das heisst 50% Arbeitgeber und 50% Arbeitnehmer. Weitergehende Spar- und freiwillige Sparbeiträge sind nicht vorgesehen. Solche können vom Arbeitnehmer in die 3. Säule einbezahlt werden.»
Es gibt mehrere Gründe, warum die Beiträge des Arbeitgebers Bund höher sind als die seiner Arbeitnehmenden. Er tut dies, ebenso wie viele Unternehmen der Privatwirtschaft, die für ihre Arbeitskräfte attraktiv sein wollen. Ein weiterer wichtiger Grund geht auf die Übertragung der Pensionskasse des Bundes (PKB), damals eine Verwaltungseinheit des EFD, auf die Publica, eine autonome Vorsorgeeinrichtung des öffentlichen Rechts, zurück. Da die PKB stark unterkapitalisiert war, hatte der Bund sie auf einen Deckungsgrad von 100% aufgefüllt, dies jedoch ohne Schwankungsreserven. Publica musste und muss diese Reserve daher aus eigenen Mitteln auffüllen, um im Idealfall einen Deckungsgrad von 115–117% zu erreichen. Die dieser Reserve zugewiesenen Beträge tragen somit nicht zur Erhöhung des Alterskapitals der Versicherten bei. Man kann sagen, dass dies die überproportionalen Beiträge des Arbeitgebers rechtfertigt, die dadurch die damalige Unterfinanzierung ausgleichen.
Was die anderen Vorsorgeeinrichtungen des Bundes wie die der ETH, der FINMA, von Swissmedic oder METAS betrifft, um nur einige zu nennen, dürfte sich die Aufgabe als schwierig erweisen, da sie zwar dem Bund unterstehen, aber von einem Rat mit eigenen Befugnissen geleitet werden. Dies gilt auch für RUAG MRO und seinen Verwaltungsrat, der seine Mitarbeitenden bei der Sammelstiftung Livica versichert. Letztendlich liegt es in der Zuständigkeit der Stiftungsräte und anderer paritätischer Organe, das Vorsorgereglement, und damit die Beitragsätze, zu ändern.
Der Vorschlag, freiwillige Zusatzbeiträge zu verhindern, ist unsinnig. Er leugnet das von allen beneidete Drei-Säulen-System und schränkt die Eigenverantwortung ein. Erstaunlich für einen Parlamentarier seiner politischen Richtung. ■ (Nationalrat Andreas Glarner) (Bild: Parlamentsdienste)
