Was ein jeder über seine Vorsorgekasse wissen sollte
Etienne Bernard
Präsident VdI
Die Pensionskasse des Bundes PUBLICA ist eine selbständige, öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung. Sie ist als Sammeleinrichtung mit aktuell 19 Vorsorgewerken organisiert. PUBLICA betreut rund 66‘000 versicherte Personen und rund 42‘000 Rentenbeziehende der Bundesverwaltung, des ETH-Bereichs sowie weiterer dezentraler Verwaltungseinheiten und von rund 70 Organisationen, die dem Bund nahestehen oder öffentliche Aufgaben des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde erfüllen. Mit einer Bilanzsumme von 42,5 Milliarden Schweizer Franken per 31. Dezember 2020 gehört sie zu den grössten Pensionskassen der Schweiz. Oberstes Führungsorgan ist die Kassenkommission PUBLICA.
Geschichte
Schon kurz nach der Gründung des Bundesstaates im Jahre 1848 entstand beim Bundespersonal das Bedürfnis, eine Vorsorgeeinrichtung zu schaffen, welche die wirtschaftlichen Folgen bei Krankheit, Alter und Todesfall abdecken sollte. Ein Vorschlag des Bundesrates von 1866, dem Bundespersonal Beiträge an die Prämien einer Lebensversicherung oder als Einlage in die Sparkasse zu gewähren, fand vor dem Parlament 1866 keine Gnade. Das Bundespersonal griff zur Selbsthilfe und gründete den «Unterstützungs- und Versicherungsverein schweizerischer Postbeamter und Bediensteter».
1906
Der Bundesrat genehmigt die Statuten der Pensions- und Hilfskasse für die Beamten und Angestellten der Bundesbahnen.
1911
Die Gründung einer «Hilfskassenfonds-Genossenschaft der allgemeinen Bundesverwaltung» wird beschlossen. Ein Prozent der Besoldung wurde in den Hilfskassenfonds einbezahlt.
1919
Nach langen Verhandlungen liegt ein Entwurf für die Statuten einer Versicherungskasse für das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung und der PTT-Betriebe vor.
1921
Die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) besteht als Institution.
1958
Die Personalvorsorgeeinrichtung ist von der Arbeitgeberfirma nach der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs getrennt.
1975
Die EVK ist ein selbständiges Bundesamt, das dem Eidgenössischen Finanzdepartement angegliedert ist. Die Pensionskasse des Bundes (PKB) ist eine Abteilung der EVK.
2000
Die Bundesversammlung verabschiedet das Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz).
2001
Der Bundesrat setzt das PKB-Gesetz in Kraft und errichtet damit PUBLICA als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
2003
Am 1. Juni 2003 werden die Versicherungsverhältnisse von der PKB in PUBLICA überführt. Die EVK wird als Bundesamt aufgelöst.
2006
Die Bundesversammlung verabschiedet das PUBLICA-Gesetz.
2008
Am 1. Juli 2008 nimmt die Pensionskasse des Bundes PUBLICA ihre Tätigkeit als Sammeleinrichtung auf. Gleichzeitig findet der Wechsel vom Leistungs- ins Beitragsprimat statt und der technische Zinssatz wird auf 3,5% gesenkt.
2010
Am 1. Januar 2010 erlangt PUBLICA den Arbeitgeberstatus mit eigenem Personalreglement und Vorsorgewerk. Im Frühjahr wird das prozessbasierte Managementsystem des ganzen Unternehmens nach ISO 9001 zertifiziert.
2012
Die im Januar 2011 beschlossene Anpassung der Rechnungsgrundlagen (Tarif BVG 2010, verstärkt) unter anderem an die aktuelle Lebenserwartung wird per 1. Juli erfolgreich umgesetzt. Die Kassenkommission PUBLICA beschliesst am 18. Dezember 2012 infolge des anhaltend tiefen Zinsniveaus eine Senkung des technischen Zinssatzes auf 2,75% per 1. Januar 2015.
2013
PUBLICA feiert ihr zehnjähriges Bestehen.
2014
PUBLICA gibt sich ein neues Unternehmensleitbild.
2015
Infolge des anhaltend tiefen Zinsniveaus senkt PUBLICA am 1. Januar 2015 den technischen Zinssatz auf 2,75% für offene Vorsorgewerke und 2,25% für geschlossene Vorsorgewerke.
2018
Die Kassenkommission setzt auf realistische technische Parameter und beschliesst am 29.Januar definitiv, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2019 auf 2% für offene Vorsorgewerke und auf 1,25% für geschlossene Vorsorgewerke zu senken. Per 1. Januar 2019 vollzieht PUBLICA auch den Wechsel auf neue Rechnungsgrundlagen (BVG 2015, Periodentafeln).
2020
Erstmals wird mit Dr. Doris Bianchi eine Frau Direktorin von PUBLICA.
Die Delegiertenversammlung (DV)
Die Delegiertenversammlung setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 80 Mitgliedern, welche alle Arbeitnehmervertreter sind, zusammen. Sie wurde von uns allen, welche bei der PUBLICA versichert sind, durch E-Voting für die Amtsdauer von 4 Jahren, welche am 1. Januar 2021 begann, gewählt. Unsere Kameraden von swissPersona und Verband der Instruktoren Urs Stettler, Tony Mühlemann, Walter Jauch, Roger Weiss, Samuel Zingg und Pierre Besse vertreten uns dort. Im stetigen Bewusstsein, die Interessen der Arbeitnehmenden zu vertreten, hat sie nachfolgende Aufgaben: Verfolgen der Entwicklung des Pensionskassenwesens im Allgemeinen und von PUBLICA im Besonderen; Sicherstellung der Wahl der Vertretung der Arbeitnehmenden im Paritätischen Organ sowie in der Kassenkommission; Recht, im Rahmen der Sitzungen der Delegiertenversammlung Anträge zu allen Belangen der PUBLICA zu stellen; Recht auf Information über den Geschäftsgang der Pensionskasse; Recht auf Information über die Tätigkeit der Kassenkommission (namentlich über die Anlagepolitik); Recht auf Aus- und Weiterbildung im Pensionskassenwesen; Verbindung zwischen Delegiertenversammlung und Versicherten sicherstellen.
Die Kassenkommission (KAKO)
Die Kassenkommission ist das oberste Organ von PUBLICA. Sie übt die Leitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung von PUBLICA aus. Die paritätisch besetzte Kommission besteht aus 16 Mitgliedern (je acht Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der versicherten Personen und der Arbeitgeber). Die neue Kassenkommission hat sich gegenüber der letzten Legislatur stark verjüngt: Das Durchschnittsalter der Kassenkommission ist auf 52.5 Jahren gesunken. Mit zwei Arbeitnehmendenvertreterinnen unter 40 Jahren wird die Kassenkommission PUBLICA künftig auch mit der jüngeren Generation vertreten sein. Der Frauenanteil ist von 25% auf 31% gestiegen. Die Kassenkommission nimmt unter anderem die folgenden Aufgaben wahr: Abschluss und Auflösung von Anschlussverträgen; Ernennung der Direktion; Wahl der Revisionsstelle und der Expertin oder des Experten für berufliche Vorsorge; Genehmigung der Jahresrechnung; Einleitung von Sanierungsmassnahmen; Entscheid über die Äufnung von Rückstellungen; Entscheid über die Bildung gemeinschaftlicher Vorsorgewerke. Sie erlässt insbesondere: das Geschäfts- und Organisationsreglement; die Grundsätze der Risikopolitik; das Reglement über die Rückstellungen und Reserven; das Anlagereglement, einschliesslich der Anlagestrategie; das Datenbearbeitungsreglement; das Kostenreglement und das Rahmenvorsorgereglement. Die Kassenkommission bildet folgende Ausschüsse: Anlageausschuss; Audit Committee; Ausschuss Vorsorgepolitik und Recht.
Das Paritätisches Organ (PO)
Jede Vorsorgekasse verfügt über ihr eigenes Paritätisches Organ. Dieses greift insbesondere beim Abschluss des Anschlussvertrages ein und entscheidet über die Verwendung allfälliger Überschüsse. Das Paritätische Organ der Vorsorgekasse der Eidgenossenschaft ist paritätisch aus 6 Vertretungen der Arbeitnehmenden und 6 Vertretungen des Arbeitgebers zusammengesetzt. Die Vertretungen der Arbeitnehmenden werden durch die Delegiertenversammlung gewählt und der Arbeitgeber nominiert seine Vertretungen. Für die Amtsdauer vom 1. Mai 2019 bis am 30. April 2023 werden wir in dem Paritätischen Organ durch Etienne Bernard vertreten.
Die Direktorin
Die promovierte Juristin Doris Bianchi ist seit 1. November 2020 Direktorin der Pensionskasse des Bundes PUBLICA. Sie arbeitete bis Ende Oktober 2020 als persönliche Mitarbeiterin des Vorstehers des Eidgenössischen Departements des Innern. Davor war sie geschäftsführende Sekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds. Frau Dr. Doris Bianchi verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich der 2. Säule und präsidierte den Stiftungsrat der Auffangeinrichtung BVG und jener des Sicherheitsfonds. Doris Bianchi ist 46 Jahre alt und Mutter von zwei Kindern.
Die externen Kontrollorgane
Die Aufsichtsbehörde
PUBLICA untersteht der Aufsicht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht. Die Aufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die zweckmässige Verwendung des Vorsorgevermögens, indem sie unter anderem prüft, ob die reglementarischen Bestimmungen von PUBLICA mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen. Bei allfälligen Mängeln trifft sie Massnahmen zu deren Behebung; periodisch eine Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit von PUBLICA fordert; Einsicht in die Berichte der Revisionsstelle und des Experten für berufliche Vorsorge von PUBLICA nimmt.
Die Revisionsstelle
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (BVG) schreibt eine unabhängige Revisionsstelle vor, welche jährlich die Geschäftsführung, das Rechnungswesen und die Vermögensanlage prüft. Seit dem 1. Januar 2005 ist sie zudem für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen über die Loyalität in der Vermögensverwaltung verantwortlich. Die Kassenkommission hat die Firma KPMG in Gümligen als Revisionsstelle gewählt.
Der Experte für berufliche Vorsorge
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (BVG) schreibt einen unabhängigen Experten für die berufliche Vorsorge vor. Dieser überprüft periodisch, ob die Pensionskasse jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann, und ob ihre versicherungstechnischen Bestimmungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Kassenkommission hat Dr. Plüss von Allvisa AG als anerkannten Experten für berufliche Vorsorge gewählt.
Die externe Beratungs-Instanzen sind: Der Investment Controller; der Global Custodian Reporting und der ALM-Berater (Asset Liability Management oder Risikomanagement).
Auftrag
Gestützt auf das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hat PUBLICA den Auftrag, das Vermögen ihrer Versicherten und Rentenbeziehenden verantwortungsbewusst und ausschliesslich in deren Interesse zu investieren. Sie soll dabei eine Rendite anstreben, die es erlaubt, Versicherte und Rentenbeziehende vor den wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod zu schützen. Dies immer unter «angemessener Begrenzung der Risiken». Zudem muss sie sicherstellen, dass die versprochenen Leistungen jederzeit termingerecht ausbezahlt werden können.
Facts and Figures
Trotz der COVID-19-Pandemie und dahingehendem stärkstem Wirtschaftseinbruch der Geschichte erzielte die PUBLICA ein unerwartet erfreuliches Jahresergebnis. Die Netto-Gesamtperformance schloss auf dem soliden Ergebnis von 4.2 Prozent ab (2019: 8.98%). Alle Hauptanlageklassen wiesen für 2020 positive Renditen aus. Per 31. Dezember 2020 lag der Gesamtdeckungsgrad bei 106.6 Prozent. Der Verwaltungsaufwand betrug im Berichtsjahr 152 Franken pro versicherte oder rentenbeziehende Person und die Vermögenverwaltungskosten blieben mit 0,20 Prozent insgesamt auf tiefem Niveau.
4.2 Prozent Gesamtperformance
Auf währungsgesicherter Basis und auf Stufe des konsolidierten Gesamtvermögens von über 42,5 Milliarden Franken erzielte PUBLICA eine Jahresperformance von 4,2 Prozent. Die Anlagestrategie für die offenen Vorsorgewerke trug eine Performance von 4,2 Prozent (Vorjahr 9,2 Prozent) ein, während diejenige für die geschlossenen Vorsorgewerke 3,9 Prozent (Vorjahr 6,8 Prozent) erreichte. Alle Hauptanlageklassen leisteten in diesem Jahr einen positiven Beitrag an die Gesamtperformance von PUBLICA. Den grössten Einfluss hatten die Obligationen. Mit einer Rendite von 3,0 Prozent steuerten sie einen positiven Betrag von 1,8 Prozent an die konsolidierte Gesamtperformance von PUBLICA bei. Dabei rentierten die inflationsgeschützten Staatsanleihen aus USA und Europa mit 7,4 Prozent am besten, gefolgt von privaten Fremdkapitalanlagen mit 7,3 Prozent, Staatsobligationen von Grossbritannien mit 7,1 Prozent und Staatsanleihen aus Schwellenländern in US-Dollar mit 7,1 Prozent. Insgesamt positiv war auch das Jahresergebnis der Immobilien: Per Ende 2020 trugen die direkt gehaltenen Schweizer Immobilien (inklusive Aufwertung) 5,3 Prozent Rendite ein. Dies entspricht einem Beitrag an die Gesamtrendite von 0,3 Prozent.
Stärkung der Nachhaltigkeit in der Anlagetätigkeit
PUBLICA entwickelte das Konzept «Verantwortungsbewusst investieren» weiter, welches die explizite Einbeziehung von sozialen, ethischen und ökologischen sowie Corporate-Governance-Risiken in die traditionelle Finanzanalyse umfasst. Erstmals publizierte PUBLICA einen Bericht zum Umgang mit klimabedingten Chancen und Risiken. Die Berichterstattung orientiert sich am Raster der «Task Force on Climate-related Financial Disclosure», kurz TCFD. Als Ergänzung zum Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen SVVK-ASIR hat sich PUBLICA Anfang Dezember 2020 weiteren vier internationalen Netzwerken angeschlossen, die sich für nachhaltige Kapitalanlagen engagieren. Durch diese Mitgliedschaften erschliesst sich PUBLICA Zugang zu internationalen Best Practices. (Quelle PUBLICA) ■ (Bild: Sitz der PUBLICA in Bern, Bild PUBLICA)