Verbände fordern 3% Lohnmassnahmen
Am 14. Februar 2023 fanden die ersten Lohngespräche 2024 mit der neuen Vorsteherin des Finanzdepartementes, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, und den Personalverbänden statt. swissPersona war durch ihren Präsidenten Dr. Markus Meyer, dem Zentralsekretär Beat Grossrieder und dem designierten Zentralsekretär Etienne Bernard vertreten.
Beat Grossrieder
Zentralsekretär swissPersona
Bei dieser Verhandlung wurde primär über die Einstellungen der Personalkosten für das Budget 2024 und über die Massnahmen zum Erhalt der Kaufkraft der Rentner diskutiert.
Forderung der Personalverbände
Wir forderten im Budget 3% für Lohnmassnahmen vorzusehen, da die Teuerung im Januar 2023 auf 3,3% angestiegen ist und man über das ganze Jahr von einem Durchschnitt von 2,2 % ausgeht. Im Weiteren verlangten wir eine Auslegeordnung für einen ausserordentlichen Teuerungsausgleich bei den Renten. Die Diskussion war konstruktiv aber nicht einfach, da in den nächsten Jahren mit stetigen zunehmenden Defiziten bei den Bundesfinanzen zu rechnen ist.
Bund sieht nur 1% vor
Im Budget 2024 sind momentan für Lohnkosten nur gerade 1% vorgesehen, was für einen Teuerungsausgleich im 2024 aus heutiger Sicht bei Weitem nicht ausreichen wird. Wir beharren aber weiterhin auf einer Eingabe von 3%. Dies besonders, da in den letzten Jahren bei den Budgetverhandlungen die Teuerungsprognosen wesentlich tiefer lagen, als diese Ende Jahr schlussendlich ausgefallen sind.
Bis anhin konnten am Jahresende Mankos im Budget für den Teuerungsausgleich von 0,5 bis 1% mehr oder weniger ausgebügelt werden. Bei einer zu erwartenden Differenz von über 1% bis zu 2% wird dies äusserst schwierig werden, was unbedingt eine realistische Budgetvorgabe bereits Mitte Jahr erfordert.
Düstere Finanzaussichten
Gemäss Finanzministerin müssen wegen düsterer Prognosen im Finanzhaushalt der nächsten Jahre sowie den Auflagen der Schuldenbremse Querschnittskürzungen im Rahmen von 2% umgesetzt werden. Das bedeutet, dass im Jahr 2024 eine Summe von zwei Milliarden Franken, im Jahr 2025 von drei Milliarden und im Jahr 2026 weitere 3 Milliarden Franken eingespart werden sollen. Drastische Kürzungen sollen auch bei den Militärausgaben ein Thema sein. So soll der Bundesrat bei der Armee die kürzlich beschlossene Budgeterhöhung verzögern und in den nächsten drei Jahren Einsparungen von rund 1,6 Milliarden Franken vorsehen.
Situation beim Personal
Bis 2030, also in den nächsten sieben Jahren, muss man in der Schweiz mit einem Arbeitskräftemangel (nicht nur Fachkräftemangel) von rund 300‘000 Arbeitenden rechnen. Bei der Bundesverwaltung werden aufgrund der heutigen Demographie in den nächsten 15 Jahren rund 45% der Angestellten pensioniert. Rechnet man die normale Fluktuation von rund 5% dazu, so muss man mit Abgängen von rund 50% rechnen. Ein Manko, welches mit den auf dem Markt zukünftig zur Verfügungen stehenden Arbeitskräften bei Weitem nicht abgedeckt werden kann.
Wir glauben kaum, dass Sparmassnahmen bei den Löhnen und beim Personal die richtige Rezeptur zur Behebung des Problems sein wird. Die Industrie wird uns mit einer grösseren Flexibilität beweisen, dass die Nachfrage den Preis bestimmt und sie gegenüber dem Bund beim Kampf um gute Arbeitskräfte bessere Trümpfe in der Hand haben könnte.
Sicherheitspolitische Lage
Wir befinden uns in einer Zeit mit einer äusserst unstabilen, ja sehr fragilen weltpolitischen Lage: Kleinere und grössere Konflikte in über 27 Ländern und ein unberechenbarer Krieg unweit unserer Haustür, Weltmächte, welche die Führungspositionen verwässern und ins Schwanken bringen. Europa wurde mit ihren weitgehendst desolaten Armeen durch den Ukraine-Krieg wachgerüttelt. In Deutschland wurde von einer Rot-Grünen-Regierung die sofortige Aufrüstung der Bundeswehr mit rund 100 Milliarden Euro beschlossen.
Sind wir denn nicht immer noch in einer ausserordentlichen Lage wie einst bei Corona, wo die Schuldenbremse aufgeschoben wurde? Sind die Sparmassnahmen in der momentan sehr kritischen Situation tatsächlich beim Personal und bei der Sicherheit angebracht?
Nochmals über die Bücher gehen
Wir haben volles Verständnis, dass gespart werden muss und auch das Instrument der Schuldenbremse wird nicht in Frage gestellt. Was man sich aber aufgrund der aufgeführten Situation fragen muss, ist, wie schnell und in welchen Bereichen sollen die Sanierungen und die damit verbundene Schuldenbremse umgesetzt werden?
Bei den Verhandlungen mit Bundesrätin Keller-Sutter argumentierten wir analog der aufgeführten Punkte (Personals und Sicherheit) und forderten sie auf, im Gesamtbundesrat bei den geplanten Sparvorhaben noch einmal gründlich über die Bücher zu gehen.
Kaufkrafterhalt der Rentner
Wir verlangten eine Auslegeordnung und die Abklärung möglicher Abfederungsmassnahmen mit folgenden Argumentationen (Anlehnung an den Zeitungsbericht vom Januar 2023):
Teuerung auf der AHV
Der errungene Teuerungsausgleich auf der AHV war sehr erfreulich und wird auch in Zukunft ein wichtiges Element sein. Leider muss auch gesagt werden, dass die 30 bis 60 Franken AHV-Erhöhung pro Monat kaum die angestiegenen Krankenkassenprämien abzudecken vermochte.
Trotz der sicher wichtigen und berechtigten Forderungen dürfen aber auch die daraus resultierenden Mehrkosten nicht vergessen werden. Die AHV hat über 2,5 Millionen Rentenbezüger, Tendenz um 1,5% pro Jahr steigend. Bei einer Rentenerhöhung von 2,5% muss mit Mehrkosten in Milliardenbeträgen gerechnet werden.
Teuerungsausgleich auf den Renten 2. Säule
Grundsätzlich ist der ordentliche Teuerungsausgleiche der Renten aus der 2. Säule die Aufgabe der Pensionskassen. Da aber bei der PUBLICA der Deckungsgrad momentan unter 100% liegt und die Verzinsung des Alterskapitals im Jahr 2022 sogar mit 0,9% unter dem BVG-Mindestzins von 1% festgelegt wurde, ist eine Rentenanpassung seitens der Kasse weder heute noch in naher Zukunft ein denkbares Thema.
Bis Ende 2001 wurden die Löhne des aktiven Berufspersonals als auch die Renten der ehemaligen Bundesangestellten im gleichen Ausmass der Teuerung angepasst. Dies hat sich leider mit dem Systemwechsel geändert. Seit 2004, also seit über 18 Jahren, hat kein weiterer Teuerungsausgleich bei den Renten stattgefunden. Trotz Jahren mit Negativteuerung ist die Teuerung seit 2004 auf rund 12,8% angestiegen. Rechnet man die angenommene Teuerung für das Jahr 2023 mit 2,2% noch auf, werden wir Ende Jahr bei rund 15% liegen.
Aufgrund der erwähnten Punkte beantragen wir die Prüfung eines ausserordentlichen Teuerungsausgleiches auf der 2. Säule im Verlaufe 2023, damit Ende Jahr das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Dies wurde von Bundesrätin Keller-Sutter so entgegengenommen und sie hat dem eidgenössischen Personalamt den Auftrag zur Umsetzung der geforderten Auslegeordnung erteilt. Wir sind auf die Ergebnisse Ende Jahr gespannt und werden das Geschäft aktiv weiterverfolgen. Bei weiteren Erhöhungsschritten der Teuerung werden weder der Bundesrat noch das Parlament dieses wichtige Thema verdrängen können. Dies besonder,s da auch die Frage gestellt werden muss, ob die PUBLICA beim Übergang ins Pensionskassensystem vom Arbeitgeber wirklich genügend ausfinanziert wurde?
Wir bleiben gefordert
Mein Nachfolger Etienne Bernard, designierter Zentralsekretär, dem ich mein Amt am 1. Mai 2023 übergeben werde, sowie der Verband wird in all diesen Geschäften sehr gefordert sein. Ich wünsche allen Beteiligten viel Erfolg und danke all unseren Mitgliedern für das gegengebrachte Vertrauen während der letzten zehn Jahre. ■ (Bild: Die Verhandlungsdelegation von swissPersona mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter, von links: Zentralpräsident Dr. Markus Meyer, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Zentralsekretär Beat Grossrieder und designierter Zentralsekretär Etienne Bernard.) (Bild: Gaby Möhl, Transfair)