Militärversicherung: und sie bleibt doch unverändert!
Der Einsatz von swissPersona und weiteren Personalverbänden hat sich gelohnt: Am 8. September 2021 entschied der Bundesrat auf die geplanten Veränderungen bei der Militärversicherung zu verzichten. Die Gewinner sind die Versicherten – aber nicht nur.
Beat Grossrieder
Zentralsekretär swissPersona
Am 29. August 2018 hatte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, sowohl den Verzicht auf die freiwillige Versicherung (für Pensionierte) als auch den Verzicht auf den Versicherungsschutz bei Krankheit der beruflichen Versicherten zu prüfen. Schon sehr bald realisierten wir, dass die Prüfung eher die Form eines möglichen Umsetzungsprozess annahm.
Es gäbe nur Verlierer
Dies veranlasste uns umgehend bei Bundesrat Alain Berset zu intervenieren. Nach gründlichen Berechnungsarbeiten, in Zusammenarbeit mit der Direktion der Militärversicherung, konnten wir belegen, dass ein solches Vorhaben nur Verlierer generieren würde.
Aussprache verlangt
Wir verlangten eine Aussprache mit der Direktion des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mit der Teilnahme des Generalsekretariat VBS und Vertretern des Bereichs Verteidigung. Hier hatten wir die Gelegenheit unsere Zahlen und Argumentationen zu präsentieren.
Gespräch mit Bundesrat Maurer
In den Jahren 2019 und 2020 bemühten wir uns immer wieder mit Vorstössen etwas Transparenz in das Geschäft zu bringen. Nach langer Funkstille, auch durch die Pandemie verursacht, besprachen wir die Angelegenheit mit Parlamentariern und Bundesräten. In einem persönlichen Gespräch mit Bundesrat Maurer hatten wir die Gelegenheit, unsere Anliegen und Berechnungen direkt an den Bundesrat weiterzuleiten.
Unsere Argumente überzeugten
Ein erster Hoffnungsschimmer ergab sich Ende März 2021 als wir den nachfolgenden Bericht aus der Staatsrechnung 2020 erhielten. In diesem sahen wir unsere Argumente bestätigt.
EDI Reformen im Bereich der Militärversicherung (Abschluss: offen)
Das EDI wird dem Bundesrat in der laufenden Legislatur eine Vernehmlassungsvorlage zum Verzicht auf die berufliche und freiwillige Versicherungslösung in der Militärversicherung vorlegen.
Es haben diverse Sitzungen zwischen dem GS-EDI und GS-VBS stattgefunden, anlässlich welchen insbesondere die finanziellen Auswirkungen eines Systemwechsels sowie mögliche flankierende Massnahmen analysiert worden sind.
Dabei hat sich gezeigt, dass sich für den Bund nur geringfügige Einsparungen realisieren lassen, weil es teilweise bloss zu Verschiebungen von bisherigen Leistungen der Militärversicherung an das VBS kommt und der Bund letztlich in der Pflicht bleibt (Krankentaggeld Militärversicherung beziehungsweise Lohnfortzahlungspflicht VBS).
Auf der anderen Seite resultiert eine Mehrbelastung der Kantone, insbesondere wegen der Kostenbeteiligung an den stationären Behandlungskosten und im Bereich der Prämienverbilligung.
Schliesslich stösst der vorgesehene Systemwechsel auf starken Widerstand der Personalverbände.
Angesichts dieser Verhältnisse ist vorgesehen, dem Bundesrat 2021 ein Aussprachepapier mit dem Verzicht auf die Umsetzung der Massnahme zu unterbreiten. (Quelle: Publikation der Staatsrechnung 2020 am 25. März 2021)
Bundesrat entscheidet sich für Beibehaltung
Mit grosser Freude nahmen wir den Entscheid des Bundesrates vom 8. September 2021 entgegen, dass der Versicherungsschutz der Militärversicherung, gemäss heutigem Stand, bestehen bleibt. Dies gilt sowohl für die aktiven als auch für die pensionierten Berufsmilitärs.
Dank an Mitwirkende
Ein Erfolg, welcher auch dank der Unterstützung anderer Personalverbände, dem Generalsekretariat VBS und dem Bereich Verteidigung zustande kam, wofür wir uns herzlich bedanken. ■ (Bild: VBS, Philipp Schmidli)