Kein voller Teuerungsausgleich
Nach drei intensiven Runden mit der für das Personal zuständigen Finanzministerin, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, sind die Lohnverhandlungen am 16. November 2023 gescheitert. Und dies trotz des Drucks einer Petition des Bundespersonals mit über 9’000 Unterschriften, die einen vollen Teuerungsausgleich forderte. Der Bundesrat hat beschlossen, dem Bundespersonal angesichts der heiklen Finanzlage des Bundes im Jahr 2024 eine Lohnindexierung von 1% zu gewähren. Angestellte, deren Funktion in den unteren Lohnklassen angesiedelt ist, sollen zudem im März 2024 eine Sonderzulage von 500 Franken erhalten. Was die Indexierung der Renten der zweiten Säule betrifft, so stehen die Rentner wieder einmal mit leeren Händen da.
Etienne Bernard / Zentralsekretär swissPersona
Überarbeitung Thomas Sutter
Die Positionen der Personalverbände der Bundesverwaltung und der Finanzministerin waren zu unterschiedlich. Es war nicht möglich, eine Einigung zu erzielen. Bei einer prognostizierten Inflation von 2,2% hatten wir den vollen Teuerungsausgleich plus den nicht ausgeglichenen Teuerungsausgleich der Vorjahre gefordert, also insgesamt 2,6%. Für 2023 wurde eine Lohnerhöhung von 2,5% ausgehandelt. 0,5% hätten von den Ämtern selbst finanziert werden müssen, da der entsprechende Nachtragskredit vom Parlament abgelehnt wurde. Die Teuerung im Jahr 2022 betrug 2,8%, 0,3% wurden also nicht ausgeglichen. Bereits im Jahr 2022 wurden 0,1% nicht ausgeglichen. Das macht zusammen insgesamt 0,4%, die nachgeholt werden müssen. Die Personalausgaben des Bundes sind im Verhältnis zu seinen (ordentlichen) Gesamtausgaben seit Jahren konstant, mit einer leicht rückläufigen Tendenz. Im Jahr 2019 machten sie 8,3 % der Gesamtausgaben aus. Seitdem ist dieser Anteil weiter gesunken und soll 2023 bei 7,9 % und 2024 bei 7,8 % liegen. Ein Lohnprozent kostet den Bund rund 60 Millionen Franken.
Laut der UBS-Lohnumfrage dürften die Löhne 2024 in der gesamten Wirtschaft um 1,9% steigen. Im öffentlichen Sektor würden sie sogar um 2,2% steigen. Mit einer Lohnerhöhung von 1% bildet der Bund das Schlusslicht. Die tatsächlichen Lohnerhöhungen für 2023 sahen einen Anstieg von 2,3% über alle Branchen hinweg und von 2,9% im öffentlichen Sektor vor. Seit Jahren hinkt der Bund bei der Lohnentwicklung, sowohl wenn man die Gesamtwirtschaft als auch den öffentlichen Sektor betrachtet, hinterher. Zwischen 2009 und 2023 wurden die Löhne in der Gesamtwirtschaft um 16,1% und im öffentlichen Sektor sogar um 18,3% erhöht. In der Bundesverwaltung stiegen die Löhne im selben Zeitraum um 10,8%. Der Trend ist konstant, auch in den letzten fünf Jahren (2019–2023) bleibt der Rückstand bestehen (Gesamtwirtschaft: 5,7%, öffentlicher Sektor: 6,9%, Bundesverwaltung: 4,9%).
Für 2024, vorbehältlich der Zustimmung des Parlaments, wird es also 1% Indexierung der Löhne für alle Bundesangestellten geben und eine Sonderzulage von 500 Franken für diejenigen, die in den Lohnklassen 1 bis 11 eingestuft sind. In den Verhandlungen wies die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements darauf hin, dass der Bundesrat bei der Festlegung der Höhe des Ausgleichs auch die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Bundes berücksichtigen muss. Ein voller Teuerungsausgleich ist aufgrund des geringen Spielraums (18 Millionen Franken) im aktuellen Budget nicht möglich. In Zukunft wird es bei Lohndiskussionen darum gehen, wie die aufgelaufene Teuerung berücksichtigt werden kann. Darauf werden wir achten.
Indexierung der BVG-Renten nicht in Sicht
Die Renten der zweiten Säule wurden zum letzten Mal 2004 indexiert und seitdem nicht mehr. Bis heute hat die kumulierte Inflation die Kaufkraft der Renten um fast 12% verringert. Es gibt mehrere Gründe, warum ein Ausgleich noch lange nicht in Sicht ist. Zunächst ist es Aufgabe der Pensionskasse (PUBLICA), diesen im Rahmen eines ordentlichen Ausgleichs zu gewähren. Die Gesetzgebung erlaubt es ihr, dies bei einem Deckungsgrad von mindestens 115% in Betracht zu ziehen. Das Problem: Das Vorsorgewerk Bund hat in den 20 Jahren seines Bestehens, aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung bei seiner Überführung in PUBLICA im Jahr 2003, nie mehr als 108,8% erreicht. Die andere Möglichkeit wäre eine ausserordentliche Kompensation in Form einer einmaligen Zulage durch den Arbeitgeber Bund, doch die Haushaltsperspektiven des Bundes bis zum Jahr 2027, oder darüber hinaus, lassen dies nicht zu. Selbst wenn es einen Willen des Bundesrates in diese Richtung gäbe, würde die bürgerliche Mehrheit des Parlaments schnell ihr Veto einlegen. Da sich das Vorsorgewerk ab Ende 2021 zudem in Unterdeckung befindet, muss es saniert werden und die Hoffnung auf eine Indexierung wird noch weiter zurückgeworfen. Dennoch gibt swissPersona das Dossier nicht auf. Im Rahmen der Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) setzt sie sich für die Abschaffung des Mindestdeckungsgrades von 115% ein und engagiert sich für die Lösung des Normenkonflikts zwischen den gesetzlichen Grundlagen des BVG und des BPG. Diese Massnahmen sollen der Pensionskasse eine grössere Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung verschaffen und die Funktionsfähigkeit der Kassenkommission, des obersten Organs von PUBLICA, verbessern. Kurzfristig könnte sich, allerdings in der ersten Säule mit der Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» eine Verbesserung abzeichnen, sofern sich eine Mehrheit des Volkes und der Kantone für die Initiative ausspricht. Da die höchsten Behörden nichts tun können oder wollen, wäre dies schon einmal etwas.
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