swissPersona
Volksabstimmung vom 27. September 2020

Ja zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge!

Beat Grossrieder / Zentralsekretär swissPersona
Etienne Bernard / Präsident Verband der Instruktoren

Die Entscheidung über den Ersatz der seit 1978 und 1996 in der Schweizer Armee im Einsatz stehenden «alten» Kampfflugzeuge fällt am 27. September 2020 an der Urne. Dies ist für unsere Armee und unser Land eine sehr wichtige Abstimmung bei der jede Stimme von grosser Bedeutung sein kann. Um uns und unserem Umfeld ein besseres Bild über die Tragweite und möglichen Konsequenzen der Vorlage zu verschaffen, haben der Verband der Instruktoren (VdI) und swissPersona den Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli, um eine Botschaft aus seiner Perspektive gebeten (siehe nachfolgenden Beitrag).

Wir danken Korpskommandant Süssli für die sehr interessanten und ausführlichen Informationen.

 

Die Bedeutung von Air2030 für das Gesamtsystem Armee

Korpskommandant Thomas Süssli
Chef der Armee

Das Programm Air2030 mit der Erneuerung der gesamten Luftwaffe ist von höchst strategischer Bedeutung. Für die Schweiz als neutraler Staat inmitten von Europa ist es auch eine Frage von Solidarität, den eigenen Luftraum selber zu schützen und damit zur Stabilität des Kontinents beizutragen. Das ist nötig, denn die allgemeine Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren eher verschlechtert, und diverse europäische Länder erhöhen ihre Rüstungsausgaben. Auch wenn Zentraleuropa aktuell friedlich und weitgehend stabil ist, kann ein zukünftiger Konflikt nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.

Die Aufgaben der Armee sind in Artikel 58 der Bundesverfassung und in Artikel 1 des Militärgesetzes umschrieben. Daraus ergeben sich auch die Aufgaben, welche die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung wahrnimmt. Die Armee muss die Bevölkerung, die Infrastruktur und die eigenen Soldaten gegen Bedrohungen aus der Luft schützen können.

Fakt ist: Die heute im Einsatz stehenden Kampflugzeuge erreichen bald ihr technisches Nutzungsende und müssen bis 2030 ersetzt werden. Die F-5 Tiger fliegen seit über 40 Jahren und sind für den Luftpolizeidienst kaum mehr einsetzbar. Und die seit 1997 eingesetzten F/A-18 Hornet fliegen nur dank einer durchgeführten Nutzungsverlängerung noch maximal zehn weitere Jahre, ihre Avionik und ihre Systeme werden 2030 aber veraltet sein.

Fakt ist also auch: Wir brauchen neue Kampfflugzeuge. Dabei ist zu beachten, dass unsere Milizarmee ein Gesamtsystem ist. Wir dürfen nicht den Fehler machen, die einzelnen Mittel dieses Gesamtsystems gegeneinander auszuspielen. Die Armee muss auf die gesamte Palette der möglichen Bedrohungen reagieren können. Dafür brauchen wir auch eine Luftwaffe mit modernen Kampfflugzeugen.

Der Bedarf für den Luftpolizeidienst ist dabei nicht der Gradmesser dafür, wie viele neue Kampfflugzeuge nötig sind. Massgebend ist der Bedarf für den Schutz des Luftraums in einer anhaltenden Situation erhöhter Spannungen sowie der anfängliche Bedarf für die Luftverteidigung. Mit dem Begriff «anhaltende Situation erhöhter Spannungen» ist konkret ein Zeitraum von mehreren Wochen gemeint, in denen jederzeit ein Angriff aus der Luft stattfinden könnte.

In einer solchen Lage muss die Luftwaffe zwei Aufgaben erfüllen: Erstens muss sie permanent den Luftraum überwachen können; zweitens muss sie bei Verletzungen des Luftraums innert weniger Minuten mit zwei oder mehr Kampfflugzeugen intervenieren können. Der Schutz des Luftraumes muss über mehrere Wochen hinweg gewährleistet werden können. Zentral ist also die Sicherstellung der so genannten Durchhaltefähigkeit.

Die Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit wiederum beeinflusst die Anzahl der Kampfflugzeuge. Konkret sind mindestens 32 Kampfflugzeuge nötig:Um dauernd zwei Patrouillen von je zwei Kampfflugzeugen in der Luft zu haben, werden mindestens 16 Flugzeuge benötigt: Vier Flugzeuge sind in der Luft im Einsatz; vier Flugzeuge machen sich für die Ablösung bereit; vier vom letzten Einsatz zurückgekehrte Flugzeuge werden kontrolliert und gewartet; vier Flugzeuge stehen als Einsatzreserve bereit. Parallel dazu muss ein Teil der gesamten Flotte gewartet oder repariert werden, und es braucht Flugzeuge für die Ausbildung und das Training. Dafür ist insgesamt gut dieselbe Anzahl Kampflugzeuge nötig, also wohl zusätzliche 16 Maschinen.

Ein Mittelbedarf in dieser Grössenordnung ist nötig, weil eine längere Phase von erhöhten Spannungen überraschend in einen bewaffneten Konflikt und damit nahtlos in die Luftverteidigung übergehen kann.

In der Luftverteidigung muss die Luftwaffe minimal befähigt sein, einem Gegner die Erringung der Luftüberlegenheit während einer beschränkten Zeit mit eigenen Mitteln zu verunmöglichen oder mindestens zu erschweren. In dieser Phase ist die Duellfähigkeit der Kampfjets entscheidend – sie müssen über einen leistungsfähigen Radar, weitreichende Luft-Luft-Lenkwaffen sowie wirksame Selbstschutzsysteme verfügen.

Derzeit bestehen keine geeigneten Alternativen zu Kampfflugzeugen. Der alleinige Einsatz von Drohnen, Kampfhelikoptern oder bewaffneten Trainingsflugzeugen taugt weder für den Luftpolizeidienst noch für die Luftverteidigung.

Zusammengefasst gibt es drei wichtige Gründe für ein neues Kampfflugzeug. Diese Gründe kann man sich einfach merken, weil sie das Herz, das Portemonnaie und den Kopf betreffen.

Das Herz: Es geht nicht darum, Kampfflugzeuge für die Luftwaffe, die Armee oder das VBS zu beschaffen. Es geht um den Schutz der Schweiz. Es geht darum, auch in Zukunft unsere Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft zu schützen.

Das Portemonnaie: Wir finanzieren die neuen Kampfflugzeuge mit dem ordentlichen Budget der Armee, welches das Parlament gesprochen hat. Es ist also nicht Geld, das an einem anderen Ort gespart werden muss.

Den Kopf: Unsere F/A-18 haben ein Verfalldatum und erreichen 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer. Die Beschaffung dauert zehn Jahre, wir müssen also heute beginnen.

Nur mit neuen Kampfflugzeugen können wir ab 2030 die Lufthoheit im Falle von erhöhten Spannungen wahren. Nur mit neuen Kampfflugzeugen ist der Schutz der Bevölkerung vor Angriffen aus der Luft auch noch ab 2030 sichergestellt. ■ (Bild VBS)

Weitere Fakten zu diesem Thema: https://www.vbs.admin.ch/de/verteidigung/schutz-des-luftraumes.html

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