Erneute fragliche Attacke aufs Bundespersonal
SVP-Nationalrat Thomas Burgherr will mit seiner am 19. Juni 2020 eingereichten Motion dem Bundespersonal als Solidarität in der Corona-Krise den Lohn kürzen. Dies mit der Begründung, dass Bundesangestellte keine Kurzarbeit beziehen müssen.
Beat Grossrieder
Zentralsekretär swissPersona
Thomas Burgherr fordert bei Einkommen von über 100´000 Franken pro Jahr eine Lohnreduktion von 5 Prozent. Dies dürfte die auf immer dünner werdendem Eis bewegende Mittelschicht ganz besonders treffen. Von Lohnkürzungen bei gut Verdienenden in der Privatwirtschaft sowie im Parlament will man allerdings von «vorgeschriebener Solidarität» nichts wissen. Hier soll auf Freiwilligkeit gebaut werden?
Auch werden die steigenden Personalausgaben zwischen 2009 mit 4,8 Milliarden und 2019 mit rund 6 Milliarden Franken immer wieder als Argument für Kürzungen in den Vordergrund gestellt. Wiederholt mahnte unser Finanzminister zu einem bedächtigen Umgehen mit den Finanzen. Unbeachtet dieser Voten verlangt dasselbe Parlament jährlich nicht zu unterschätzende Mehrleistungen, welche von jemandem getragen werden müssen. Forderungen, zum Teil auch sehr fragwürdige, aus verschiedensten Bereichen und Departementen winken die sparwilligen Räte meistens grosszügig durch. Auch die markante Zunahme der Bevölkerung während der letzten 10 Jahre sowie die Veränderungen bei den Migrationsströmen dürfen beim entstandenen Mehraufwand nicht ausser Betracht gelassen werden.
Richtig ist, dass das Bundespersonal in der Regel keiner Kurzarbeit unterworfen war, den vollen Lohn beziehen konnte aber auch die entsprechende Arbeitsleistung verlangt wurde. Thomas Burgherr hat aber scheinbar in seinen Überlegungen vergessen, dass dies bei den in Kurzarbeit stehenden Personen nicht so ist und war. Hier wurde und wird auch die Arbeitsleistung entsprechend reduziert. Er hat scheinbar auch vergessen, dass Teile des genannten Personals sowie auch viele andere Berufsgruppen unter besonders schwierigen Umständen einen wesentlichen Beitrag bei der Bewältigung der Krise geleistet und möglicherweise noch zu leisten haben.
Lohnkürzungen beim Bundespersonal und im zivilen Bereich hätten auch fragliche Auswirkungen auf die immer höheren Anforderungen an die Arbeitnehmenden und die Sozialleistungen. Auch eine Schwächung der Kaufkraft wäre in der momentanen Lage sicher nicht zielführend. Da sich die AHV sowie die Pensionskassen schon vor der Krise in Schieflage befunden hatten und neu auch die Arbeitslosenkassen ins Schwanken geraten, sind solche Absichten zwingend zu verwerfen.
swissPersona wird sich weiterhin für den Erhalt der Stellen, der Löhne und der Renten des Personals einsetzen und lehnt diese Motion entschieden ab. Noch wurde der Vorstoss in der grossen Kammer nicht behandelt. Wir werden aber die Angelegenheit weiterverfolgen und zum gegebenen Zeitpunkt, wenn erforderlich, beim Parlament intervenieren. ■