Grosse Teilnehmeranzahlen gehören der Vergangenheit an
Urs Stettler
Präsident Sektion Lyss
Ich ging einmal der Frage nach, was es braucht und wer verantwortlich ist, dass wir alle Jahre wieder feine Wildmenus geniessen können. In erster Linie ist es der Jäger oder die Jägerin. Ich fand Folgendes über diese sehr aufschlussreiche und interessante Tätigkeit heraus:
Jagen in der Schweiz ist kein Privileg, sondern ein Recht. Im Mittelalter beanspruchten Adel und Kirchenfürsten die Jagd als Privileg für sich. Wer heute jagen will, muss das Handwerk der Jagd erlernen. Jungjägerinnen und Jungjäger müssen sich das praktische Wissen aneignen: über Natur und Wildtiere, über Gesetzesbestimmungen und Jagdpraxis, über den korrekten Umgang mit Waffen und Munition, über das Verwerten des Wildbrets sowie über die Ausbildung und den Einsatz von Jagdhunden. Wer schliesslich in einer kantonalen Fähigkeitsprüfung nachgewiesen hat, dass er diese erforderlichen Kenntnisse besitzt, hat das Recht, die Jagd auszuüben.
Die Jagdausbildung der zukünftigen Jägerinnen und Jäger in der Schweiz und die Durchführung der Jagdprüfung liegen gemäss «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel» in der Verantwortung der kantonalen Jagdbehörden.
Ausbildung und Prüfung von Jungjägerinnen und Jungjägern sind in den Kantonen unterschiedlich organisiert. Entweder setzen Jagdverbände, private Jagdschulen oder die Kantone selber die oben erwähnte Ausbildungs- und Prüfungspflicht um. Das einheitliche Basislehrmittel «Jagen in der Schweiz – Auf dem Weg zur Jagdprüfung» dient den Verantwortlichen in den Kantonen dabei als Grundlage, um angehende Jägerinnen und Jäger sachgerecht und praxisnah auszubilden und zu prüfen. Für die Zulassung zur Jagdprüfung ist ein Mindestalter von 18 Jahren (in einzelnen Kantonen höher) vorausgesetzt.
Die Ausbildung besteht in allen Kantonen aus theoretischen und praktischen Modulen und dauert durchschnittlich anderthalb bis zwei Jahre. Je nach kantonalen Bedürfnissen und Anforderungen an die Prüfung wird der Ausbildungs- und Prüfungsstoff ergänzt (zum Beispiel durch die kantonale Jagdgesetzgebung). Auch werden einzelne Tierarten, Lebensräume, Jagdmethoden je nach lokaler Bedeutung anders gewichtet. Bei der praktischen Ausbildung und Prüfung kommt dem verantwortungsvollen und fachgerechten Umgang mit Waffen grosse Bedeutung zu. Eine fundierte Schiessausbildung und regelmässiges Schiesstraining bringen die notwendige Treffsicherheit und festigen die sichere Handhabung. Das jagdliche Handwerk wird durch Praxismodule, Hegearbeit und mittels Begleitung von erfahrenen Jägerinnen und Jägern erlernt.
Mit dem Bestehen der Jagdprüfung erlangt man die Jagdfähigkeit. Um die Jagd ausüben zu dürfen, muss zusätzlich ein Jagdpass/ein Jagdpatent – also die Jagdberechtigung – beim entsprechenden Kanton erworben werden. Je nach Kanton müssen hierzu zusätzliche Nachweise erbracht werden, zum Beispiel jährlicher Treffsicherheitsnachweis, Nachweis von Hegestunden oder die Mitgliedschaft/Einladung einer Jagdgesellschaft. Viele Kantone anerkennen die Jagdfähigkeit anderer Kantone.
Traditionelles Wildessen
Am Freitagabend, 28. Oktober 2022, war es wieder so weit. Zehn Sektionsmitglieder zum Teil in Begleitung und ein Gast (total 17 Teilnehmende) nahmen sich die Zeit, um am traditionellen Wildessen im Restaurant Bären in Büetigen teilzunehmen. In seiner Begrüssung bedankte sich der Schreibende bei allen Anwesenden für ihr Erscheinen. Wenn man bedenkt, dass sich 11 Mitglieder bei ihm abgemeldet haben, darf man mit dieser Beteiligung zufrieden sein. Die Zeiten, in welchen 30 Mitglieder und mehr an den Anlässen unserer Sektion teilgenommen haben, sind definitiv vorbei.
Man werde so lange es geht, Zusammenkünfte organisieren. Dies scheint dem Vorstand für die Pflege der Kameradschaft und dass man einander wieder einmal sieht, von Bedeutung zu sein.
Schön ist auch, dass uns Roland Tribolet von der Geschäftsleitung immer wieder mit seiner Anwesenheit beehrt. Dies verdient einen speziellen Willkommensgruss. Urs wünscht allen Mitgliedern und ihren Liebsten, die mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, alles Gute und gute Genesung. Dass die Sektion Lyss immer noch sehr aktiv ist, beweist die erneute Durchführung der Delegiertenversammlung vom 21. April 2023 im Hotel Restaurant Kreuz in Lyss. Auch die negativen Rabatte der Krankenkasse waren ein Thema.
Nach dieser Begrüssungsrede wurden die fein zubereiteten Gerichte serviert. Wie üblich wurde der kameradschaftliche zweite Teil durch lustige und interessante Gespräche gepflegt. Dazwischen durfte natürlich ein feines Dessert nicht fehlen. So ging dieser gemütliche Anlass dem Ende entgegen und man verabschiedete sich voneinander.
Abschliessend möchte ich Brigitte Lauper für das Erstellen und Susanne Dick für den Versand der Einladungen recht herzlich danken. Auch die Familie Leuenberger mit ihrem Team verdient für das feine Nachtessen und den guten Service ein recht herzliches Dankeschön.
Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern und ihren Angehörigen eine besinnliche Adventszeit, schöne und gemütliche Festtage sowie einen guten Rutsch ins 2023. Bleibt alle gesund und lasst es euch gut gehen. ■ (Bild: Ein Blick in die gut gelaunte Teilnehmerrunde) (Bild Urs Stettler)